Generative kunstliche Intelligenz (KI) schwingt sich zum Schopfer immaterieller Guter auf. Jedoch sind KI-generierte Erzeugnisse in Ermangelung eines menschlichen Beitrags einem Immaterialguterschutz nicht zuganglich. In einer Ara von generativer KI ist es unerlasslich, den Blick auf die Implikationen fur den Nachahmungswettbewerb zu richten. Vor diesem Hintergrund untersucht Anna Charlotte Harms die Notwendigkeit eines Investitionsanreizes in Form eines Nachahmungsschutzes fur KI-generierte Erzeugnisse. Unter Zuhilfenahme der okonomischen Analyse des Rechts gelangt sie zu einer eindeutigen Erkenntnis: Lediglich der Markt fur generative KI im technischen Einsatzbereich droht zu versagen. Doch dieses Szenario tritt in nachster Zeit nicht ein - Verantwortliche verheimlichen bislang den KI-Einsatz und beanspruchen (unberechtigterweise) ein Immaterialguterrecht.
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